Teilnahmebedingungen Sprachkurse in Frankfurt1.Mit der Anmeldung zu den Kursen von Sprachtreff Frankfurt werden die Allgemeinen Gesch äftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung anerkannt. 2.Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Eine Lektion besteht aus zwei Unterrichtsstunden.Bei Bildungsurlaub mit Zeitstundenanforderung wird ein Aufpreis in Höhe von 25 % erhoben. 3.Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Kursen ( außer Einzel- und Firmenunterricht ) 3 Personen. Bei weniger als 3 Personen in einem Kurs kann unsererseits der Kurs anteilig reduziert werden. 4.Zahlung - Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und Buchungsbestätigung, nach deren Erhalt eine Anzahlung fällig wird. Die Restzahlung ist vor Unterrichtsbeginn fällig. Die Zahlung kann in bar, per Überweisung oder per Bankeinzug erfolgen.
4.1 Anmeldegebühr: 10 € pro Person und Kurs.
4.1.1 Anmeldegebühr: für Teilnehmer mit Bildungsurlaub 25 €.
4.2 Ratenzahlungen sind auf Wunsch gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr i.H.v. 20 € zzgl. der marktüblichen Zinsen für die jeweils ausstehende Rate möglich.
5.Unterrichtsausfall durch Feiertage wird nachgeholt, wodurch sich die Laufzeit entsprechend verlängert.
6.Ersatz für versäumten Unterricht - Wir schreiben Ihnen für versäumten Unterricht einen Termin pro Kursdauer von 12 Wochen gut; bei Buchung des Schnellkurses über 8 Wochen (Typ 2) schreiben wir Ihnen zwei Termine gut ). Bei Buchung von zwei oder drei zusammenhängenden Kursen mit sechs oder neun Monaten Laufzeit sind dies entsprechend zwei oder drei Termine. Somit können auch längere Abwesenheiten wie z.B. Urlaub ausgeglichen werden. 7.Flexibilität - Wenn Sie bereits bei Buchung wissen, daß Sie den Kurs nur unregelmäßig besuchen werden, empfehlen wir den Erwerb einer Zehner Karte, die Ihnen bei einer Gültigkeit von vier Monaten insgesamt 20 Stunden d. h 10 Lektionen einräumt und die Sie frei disponieren können. 8.Sprachtreff Frankfurt behält sich vor, Kurse zu verlegen, zusammenzulegen - sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird oder eine andere Lehrkraft einzusetzen. | 9.Kündigung / Verlängerung der Abendkurse (Typ 1+2 ). Nach Ablauf der durch uns bestätigten Vertragslaufzeit ist keine Neuanmeldung erforderlich, da die Verlängerung automatisch erfolgt, sofern Sie keine schriftliche Kündigung mindestens drei Wochen vor Kursende eingereicht haben. Sollten Sie nur noch monatlich verlängern wollen, so bitten wir fristgemäss ( mindestens 3 Wochen vor Ablauf ) um Ihre Nachricht. 10.Terminabsagen/-änderungen - Teilnehmer von Individual Unterricht und geschlossenen Gruppen ( alle Teilnehmer melden sich gemeinsam an, weitere Zubuchungen durch Sprachtreff sind ausgeschlossen) müssen vereinbarte Termine rechtzeitig, 36 Stunden vorher abgesagen oder umbuchen. Nicht, oder zu spät abgesagte Termine können nicht nachgeholt werden. Nicht genommene, aber gebuchte und bezahlte Stunden können bis zu einer Frist von acht Monaten aufgeschoben werden und verfallen nach Ablauf des achten Monats. Nach sechs Monaten ist Sprachtreff Frankfurt berechtigt ggfs. eine Preisänderung vorzunehmen. 11.Umbuchungen für alle Kurse, außer Individual Unterricht, bedürfen in Bezug auf Termine, Kursart und Zielsprache der Schriftform. Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn ist eine kostenlose Umbuchung möglich. Danach behält sich Sprachtreff Frankfurt das Recht vor, eine aufwandsorientierte Umbuchungsgebühr von 15 bis 25 € zu berechnen. 12.Rücktritt/Stornierung Stornierungen von gebuchten Kursen sollten umgehend schriftlich erfolgen. Bis 30 Tage vor Kursbeginn entstehen Ihnen Kosten von 15% der Kursgebühren, mindestens jedoch 50 Euro. Bis 15 Tage vor Kursbeginn 30 % , bis 7 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühren. Bei weniger als 7 Tagen 75 %, bei Nichterscheinen zum Kursbeginn oder bei vorzeitigem Abbruch 100% der Kursgebühren. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Sprachtreff nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden enstanden ist, als die von Sprachtreff geforderte Pauschale. 13.Ermäßigung - Studenten, Schüler, Auszubildende sowie Arbeitsuchende bis 27 Jahre erhalten gegen entsprechenden Nachweis eine Ermäßigung von 5 % auf den Listenpreis. Eine Kombination verschiedener Rabatte ist ausgeschlossen. 14.Teilunwirksamkeit - Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. |